Usenet & kommunikative Kompetenz
Wie sollte man Postings und E-Mails auf faire Weise zitieren?
Offiziell gibt es zwar Bestimmungen, die regeln, wie Postings (= E-Mails in Newsgruppen) und E-Mails aus Mailinglisten zu zitieren sind; beispielsweise
ISO 620-2[L] .Ist es aber auch fair, alle Daten anzugeben? Reicht das nicht schon etwas in die Privatsphäre? Andererseits soll der Autor ja auch ausdrücklich erkennbar sein. Die Sache ist vielleicht nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag.
Was meinst du dazu?
Welche Bedenken könnte es geben?
Welche Argumente pro und kontra fallen dir ein?
Kommt es darauf an? Worauf? Oder ist es eine klare Sache?
Was sollte man beachten?Für Kommentare wäre ich sehr dankbar.
karen.eisenberg@fernuni-hagen.deHier noch ein paar genauere Hinweise, was gemeint ist:
Wie sieht es in folgenden Situationen aus?
- In einer wissenschaftlichen Arbeit
- In einem (Zeitungs-)Artikel o.ä.
- In einer ganz anderen Newsgruppe / Mailingliste
- In einem privaten E-Mail
. werden
- Postings aus dem Usenet
- Postings aus allgemeinen Gruppen eines Uni-Netzes
- Postings aus einem Seminar in einem Uni-Netz
- E-Mails einer offenen Mailingliste (Anmeldung an keine Bedingung gebunden)
- E-Mails in einer geschlossenen Mailingliste (Anmeldung an bestimmte Bedinungen gebunden)
.
- teilweise zitiert
- vollständig zitiert
- vollständig zusammen mit dem gesamten (im Anhang) zitierten Faden
- zitiert, auch wenn "no-archive" im Header steht
Es geht
- nicht um das Quoten innerhalb einer Newsgruppe
- nicht um das Zitieren von Newslettern, Webseiten und anderen "Veröffentlichungen".
Bescheid geben?
Sollte man den zitierten Personen Bescheid geben? Auch wenn es sich um eine große Anzahl handelt? Per privatem E-Mail? Würden sich diese Personen vielleicht eher gestört fühlen?
Könnte man in den entsprechenden Gruppen einen kurzen Bescheid mit einem Link geben? Mit den Namen der Betroffenen?
Noch ein paar Kleinigkeiten
- Sollte man das Feld "Organisation" fairerweise auf jeden Fall weglassen?
(In "Organisation" steht nämlich oft der Arbeitgeber, wenn das Posting von der Arbeit aus geschickt wurde)- Und die Daten (Adresse, Telefon, Homepage) die in der Signatur stehen?
- Sollte man das Reply-To-Feld mit angeben oder lieber nicht?
"Überflüssig" oder "es hat schon seinen Grund, daß der Absender es angibt"
Einige Argumente und Stellungnahmen:
Faustregel für Artikel in Newsgroups:
Formulieren Sie so, als ob Ihr Chef Ihnen über die Schulter schauen würde. Denken Sie daran, daß spezielle Suchmaschinen über Ihre E-Mail-Adresse alle Artikel finden können (siehe Deja-News unter http://www.dejanews.com). Damit kann alles, was Sie an Newsgroups 'posten', im Zweifelsfall gegen Sie verwendet werden. Blamieren Sie sich nicht "weltweit". Artikel an Newsgroups sind öffentlich!aus: Ein Online-Internet-Kurs, zum Einsteigen, aber nicht nur für Einsteiger von Bernd Zimmermann: "Netiquette" (Stand 3.11.98)
www.www-kurs.de/netiquet.htm
Achten Sie auf Urheberrechts- und Lizenzbestimmungen. Verschicken Sie keine Informationen in Text und Bild oder Software, worauf Sie keine Urheberrechte besitzen. Wenn Sie selber die Urheberrechte besitzen, machen Sie dies kenntlich. Sonst könnten Ihre "Informationen" dann zu öffentlichem Eigentum werden. Geben Sie Ihre Quellen an Wenn Sie sich der Information anderer bedienen, sollten Sie so fair sein, in Ihren Nachrichten auch Ihre Quellen zu nennen. Sie wollen sich ja nicht mit fremden Federn schmücken. aus: Ein Online-Internet-Kurs, zum Einsteigen, aber nicht nur für Einsteiger von Bernd Zimmermann: "Netiquette" (Stand 3.11.98)
www.www-kurs.de/netiquet.htm
Newsgroup-Artikel können weltweit abgerufen werden Blamieren Sie sich also nicht "weltweit". Vermeiden Sie es, persönliche Informationen (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Krankengeschichte etc.) über sich selbst oder andere zu veröffentlichen. Informationen in falscher Hand können für die betreffenden Personen zum Nachteil werden. aus: Ein Online-Internet-Kurs, zum Einsteigen, aber nicht nur für Einsteiger von Bernd Zimmermann: "Netiquette" (Stand 3.11.98)
www.www-kurs.de/netiquet.htm
In den Finanz NGs de.etc.finanz.* ist ein Spammer der just for fun Leute anzeigt und unterstellt, daß die ganze NG aus Neonazis und Raubkopierern bestehe. Er hat ua. e-mail Header genommen und mit gefälschtem Body an die Polizei oder verschiedene Staatsanwaltschaften geschickt. Das wäre zwar eigentlich harmlos, bedeutet aber für die Betroffenen viel Ärger und bei mindestens einem wurde sogar der Rechner beschlagnamt. Also Vorsicht: in den NGs laufen tw. auch ziemliche Spinner rum!
War nachlesbar unter: http://people.frankfurt.netsurf.de/wky/dstips.htmÜbrigens kann man zB. bei http://www.dejanews.com alle Postings nachlesen und bei allgemein steigender Rechenleistung bestimmt bald (wenn nicht schon jetzt) richtige Persönlichkeitsprofile erstellen. Daher sollte man es vermeiden überhaupt irgend etwas persönliches zu posten.
aus privatem E-Mail vom 30.10.99 zu dieser Diskussion
A growing amount of scholarly communication through large telecommunications networks seems to fall somewhere between published articles and personal correspondence. meiner Meinung nach sollte man E-Mails definitiv NICHT weitergeben. Du liest ja auch nicht einen privaten Brief durch die Lautsprecheranlage deiner Firma vor. aus privatem E-Mail zu dieser Diskussion, mehr darf ich nicht dazu sagen ;-) Na ja, das Datum noch: 15.9.99
Mail / Uni - Netz / Intranet von Gesellschaften usw. Hier denke ich, daß der Adressatenkreis entweder definitiv (Email) oder implizit Uninetz/ Intranet aus der Message hervorgeht. Dieser definitiv oder auch nur implizit gemeinte Addressatenkreis sollte nicht ohne Zustimmung des Verfassers erweitert werden. Also ein E-mail ist auch so was wie ein Brief ( wenn es nicht gerade Goethe an Schiller und das 200 Jahre später) und der bedarf m.E. vor der Veröffentlichung der Zustimmung beider Seiten (Absender und Empfänger). Ich denke ein Brief ist, nachdem er weggeschickt wurde, auch nicht mehr das Eigentum des Absenders sondern das gemeinsame Eigentum beider Briefpartner. Also auch der Absender sollte nicht ohne Zustimmung des Empfängers veröffentlichen. (Natürlich eventuell in der Unterscheidung Primärdokument / Sekundärdokument. Also ich schicke Dir z.B. den Entwurf einer Seminararbeit und frage Dich um Deine Meinung. Dann kann ich die Seminararbeit natürlich ohne Deine Zustimmung weitergeben, nur zu der Anfrage an Dich, was Du davon hälst, benötige ich Deine Zustimmung falls ich das weiterverbreiten will)
Uninetze / Intranetveröffentlichungen sollten auch nicht ohne Zustimmung des Absenders außerhalb des Teilnehmerkreises verwendet werden. (Bei Intranetveröffentlichungen könnten hier z.B. auch sehr schnell
Firmeninteressen verletzt werden). Auch um dies zu verhindern werden
Uninetze / Firmennetze (Intranet) mit einem sog. firewall nach außen
abgeschottet.aus privatem E-Mail zu dieser Diskussion: Heinz-Jürgen Dünzl: AW: Zitieren von electronischen Dokumenten, 17.9.99
Da es nun schon mehrere Meinungen gibt, nach denen das Usenet absolut öffentlich ist und das Copyright Vorrang hat, kann ich ein Beispiel, wie so ein Faden aussehen könnte, zeigen.
Dokumentation über Zitieren aus dem Internet
- ISO/TC 46/SC 9: Excerpts from International Standard ISO 690-2 Information and documentation -- Bibliographic references -- Part 2: Electronic documents or parts thereof [Online]
URL http://www.nlc-bnc.ca/iso/tc46sc9/standard/690-2e.htm ,Canada 1999 [updated 10.2.1999 ] [cited1.9.1999 ]
- ISO/TC 46/SC 9: Additional examples for ISO 690-2 [Online]
URL http://www.nlc-bnc.ca/iso/tc46sc9/standard/690-2ex.htm ,Canada 1999 [updated 2.2.1999 ] [cited1.9.1999 ]
Auf der Seite
Zitation von Internet-Quellen von Jens Bleuel gibt es weiterführende Links sowie die pdf.-Datei (75KB) seiner Arbeit zu dem Thema, in der er in Kapitel 5.2 (Seite 10) auf das Usenet eingeht.
Jens Runkehl und Torsten Siever geben auf der Seite
Zitieren Sie das Internet!
(sprache@web)"Basis-Beispiele für die bibliografische Aufnahme elektronischer Dokumente".
Auf der Seite
Materialien der Zivilrechtlichen Abteilung des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster stellt Prof. Dr. Thomas Hoeren das .pdf Skriptum Internet-Recht (0,9MB) zur Verfügung. Siehe insbesondere das 5. Kapitel über das Urheberrecht.
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erstellt im September 1999
zuletzt bearbeitet am: 14.10.2000
karen.eisenberg@fernuni-hagen.de
nun www.stud.fernuni-hagen.de/q4250621/news/zitieren/